Lkw-Maut in der Schweiz – Schweizer Straßensteuer
Das Lkw-Mautsystem in der Schweiz basiert auf der zurückgelegten Strecke und ist für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entrichten. Für die Benutzung des gesamten Straßennetzes in der Schweiz ist eine Gebühr zu entrichten. Bei der Berechnung der Maut werden der Kilometerstand, das Gewicht und die Emissionsklasse des Fahrzeugs berücksichtigt. Informieren Sie sich hier über die Tarife.
Anforderung an die On-Board-Unit: nein.
Mautpflichtige Straßen: alle Routen.
Wie kann ich bezahlen?
a) On-Board-Unit (OBU)
In der Schweiz können die Gebühren per OBU bezahlt werden.
Anforderungen:
– Eröffnung eines HVC-Kontos bei der Generalzolldirektion;
– Nachweis einer ausreichenden Sicherheit;
– Einbau der OBU auf eigene Kosten in einer Vertragswerkstatt (Annahmestelle) in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Die Zahlung kann auf drei Arten erfolgen:
– Über eine verknüpfte Tankkarte
– Zahlung in bar
Wenn Sie bei der Ausreise in bar bezahlen wollen, müssen Sie dies am Schweizer Zoll tun, wo eine Bearbeitungsgebühr von 10 Schweizer Franken für die Ausstellung einer HVC-Quittung erhoben wird.
– HVC-Konto (LSVA-Konto)
Für ausländische Fahrzeuge, die mit einem On-Board-Gerät ausgestattet sind, ist die Nutzung des LSVA-Kontos obligatorisch.
Die Meldedaten werden bei jeder Ausfahrt ausgelesen und die Gebühr ist monatlich zu entrichten.
b) In der Schweiz ausgestellte „Identitätskarten“
Bei der Einreise in die Schweiz wird an der Grenze eine Identitätskarte, ausgestellt, die folgende Angaben enthält: Zulassungsnummer, Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, Eigentümer des Fahrzeugs, Emissionsklasse und Rechnungsadresse.
Darüber hinaus muss der Fahrer bei der Einreise in das Land die ID-Karte in das Terminal an der Grenze einführen und den Kilometerstand, die Angaben zum Lkw und zum Anhänger (falls verwendet) eingeben sowie eine Zahlungsmethode wählen, die später nicht mehr geändert werden kann. Nach der Eingabe dieser Informationen stellt das Terminal eine Quittung aus, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss.
Beim Verlassen des Landes muss der Fahrer den aktuellen Kilometerstand am Ende des Scheins manuell eintragen und unterschreiben. Der unterschriebene Zettel wird den Grenzbehörden ausgehändigt und die Maut wird auf dem gewählten Weg entrichtet.
Hinzufügen eines Straßennetzes zu einem EETS-Gerät
Erkundigen Sie sich dazu bei einem Anbieter von Karten-/Kreditzahlungsdiensten nach den Bedingungen für die Aufnahme des Landes Schweiz in ein EETS-Gerät.
c) Vignettenaufkleber
Die Vignette wird auch als Zahlungsmittel verwendet und gilt vom 1. Dezember des Jahres, das dem auf der Vignette aufgedruckten Jahr vorausgeht, bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das auf der Vignette aufgedruckte Jahr folgt.