Lkw-Maut in Bulgarien – BG TOLL
Ab dem 01. März 2020 wird eine Maut für schwere Lkw über 3,5 km/h eingeführt. Das System zur Erhebung der Lkw-Maut in Bulgarien basiert auf modernen Technologien, die bequeme Zahlungs- und Kontrollmöglichkeiten bieten, ohne den freien Verkehr von Straßenfahrzeugen zu behindern. Die Einführung ist mit einem fairen Gebührenmodell auf der Grundlage europäischer Richtlinien gekennzeichnet. Diese Art der Zahlung berechtigt das Fahrzeug, eine bestimmte Strecke zwischen zwei Punkten auf der betreffenden Straße oder dem betreffenden Straßenabschnitt zu fahren. Die Maut wird nach den technischen Merkmalen der Straße oder des Straßenabschnitts, der zurückgelegten Strecke, der Fahrzeugkategorie, der Anzahl der Achsen und den Umweltbelastungen des Fahrzeugs bestimmt und für jede einzelne Straße oder jeden einzelnen Straßenabschnitt festgesetzt.
Anforderung an die On-Board-Unit: nein.
Mautpflichtige Straßen: alle Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen.
Wie bezahle ich eine Maut in Bulgarien?
- On-Board-Unit (OBU)
Dieses Produkt eignet sich für Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die häufiger oder regelmäßig auf dem Mautnetz unterwegs sind.
Der Meldemechanismus für die Mauterhebung erfolgt über eine im Fahrzeug eingebaute OBU, die die zur Berechnung der Maut erforderlichen Daten übermittelt. Grundlage dafür ist das Globale Navigationssatellitensystem (GNSS). Die Daten werden an den Anbieter des elektronischen Mautdienstes übermittelt, mit dem der Nutzer einen Vertrag abgeschlossen hat. Dieser wiederum verarbeitet die empfangenen Daten, stellt die Mauterklärung zusammen und sendet sie ab.
- Route Karte
Dieses Produkt ist für Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet, die für weniger häufige (einfache) Fahrten eingesetzt werden.
Die Besitzer und Benutzer eines Straßenfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nicht über OBU verfügen, können das mautpflichtige Straßennetz nach Erwerb einer Streckenkarte, auch Streckenticket genannt, nutzen. Dieses Produkt basiert auf der zurückgelegten Strecke innerhalb eines bestimmten Zeitraums, für den es gültig ist. Sie wird gegen Vorauszahlung ausgestellt und berechtigt ein Fahrzeug der oben genannten Kategorie zum Fahren einer einzigen Strecke. Die Strecke muss innerhalb des mautpflichtigen Straßennetzes vom Ausgangspunkt bis zum Endpunkt verlaufen, wobei der Nutzer im Voraus zusätzliche Zwischenpunkte angeben kann, die nicht mehr als vier betragen dürfen.
- GPS-Tracker
Ermöglicht die automatische Mauterhebung mit Hilfe eines im Fahrzeug montierten GPS-Geräts, das die Daten zu bestimmten Zeiten erfasst und übermittelt.
VERSTÖSSE
Alle Fahrer, Eigentümer oder Nutzer von Straßenfahrzeugen, die das mautpflichtige Straßennetz nutzen, ohne die entsprechende Maut zu entrichten, und die die Maut für die Nutzung des nationalen Straßennetzes (E-Ticket oder nachträgliche Maut) nicht entrichtet haben, sind Straftäter und sollten mit einer Geldstrafe belegt werden.
Die Strafen für die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne Entrichtung der Maut belaufen sich auf bis zu 3 000 BGN für schwere Lkw wie folgt:
- Ein Fahrer, der mit einem Lkw das mautpflichtige Straßennetz befährt, ohne die entsprechenden Verpflichtungen zur Feststellung der zurückgelegten Strecke zu erfüllen oder eine Gebühr (Vignette, Streckenkarte oder Maut) zu entrichten, wird mit einer Geldstrafe von 1 800 BGN belegt;
- Der Eigentümer eines Lkws, für den die Maut ganz oder teilweise nicht entrichtet wurde, auch aufgrund falscher Angaben (technische Merkmale der Straße oder des Straßenabschnitts, zurückgelegte Strecke, Fahrzeugkategorie und Anzahl der Achsen, Umweltbelastungen), wird mit einer Geldstrafe von 2 500 BGN belegt. Die Geldbuße wird gegen den registrierten Benutzer des Straßenfahrzeugs verhängt, falls vorhanden. Handelt es sich bei dem Eigentümer oder dem registrierten Nutzer um eine juristische Person, so wird eine Geldstrafe von 2 500 BGN verhängt;
- Benutzt ein Lkw das mautpflichtige Straßennetz, ohne die Maut zu entrichten, und ist das amtliche Kennzeichen unleserlich oder unkenntlich gemacht, beträgt die Geldbuße 3.000 BGN.